Kosten
Anwaltskosten sollten nie der Grund sein auf seine Rechte zu verzichten.
Gebührentransparenz ist unser oberstes Gebot. Eine Erstberatung für Verbraucher kostet oft nicht mehr als 50 € und ist frei verhandelbar. Sollten Ihnen dennoch die finanziellen Mittel für eine anwaltliche Beratung fehlen, besteht noch die Möglichkeit der Prozesskosten- bzw. Beratungshilfe. Scheuen Sie sich nicht uns wegen der Anwaltskosten anzusprechen. Sie bekommen von uns eine ehrliche wirtschaftliche Einschätzung der möglicherweise auf sie zukommenden Kosten unter Berücksichtigung der Erfolgsaussichten ihrer Angelegenheit.
Wir wollen es Ihnen „Recht“ machen!